Er habe dies unterschrieben und sich in sein Auto gesetzt. Den Zahlungsbefehl habe er in die Mittelkonsole seines Fahrzeugs gelegt. Er habe darauf vertraut, dass die Dame am Schalter alles richtig gemacht habe. Als er dann nach einiger Zeit die Pfändung erhalten habe, sei er erstaunt gewesen und damit zum Betreibungsamt gegangen, das ihn dann informiert habe, dass die Dame am Schalter keinen Rechtsvorschlag angekreuzt habe. Die betreffende Poststelle sei in der Zwischenzeit geschlossen worden, weshalb er sich an die Hotline der Post gewandt und seinen Fall geschildert habe. Er wisse nicht, ob die Frau am Schalter verwirrt gewesen sei, da die Poststelle schliesse.