I. 1. Mit Eingabe vom 19. April 2022 erheben A.___ (Schuldnerin) und B.___ fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsankündigung vom 31. März 2022 in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Olten-Gösgen (zugestellt am 5. April 2022; vgl. BA [Akten des Betreibungsamtes] 1) und machen im Wesentlichen geltend, sie hätten von der Post eine Einladung zur Abholung des Zahlungsbefehls erhalten. Er, B.___, sei zum Postschalter gegangen und habe den Zahlungsbefehl abgeholt. Als er gesehen habe, dass dieser von der Gläubigerin C.___ gewesen sei, habe er die Dame am Schalter gebeten Rechtsvorschlag einzuleiten. Er habe dies unterschrieben und sich in sein Auto gesetzt.