Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: - A.___ am 30. März 2022 Beschwerde gegen die Pfändungsverfügung vom 16. März 2022 erhebt und rügt, es sei ihm beim Existenzminimum nur der Grundbetrag für zwei Personen von CHF 1'700.00 eingerechnet worden, jedoch seien zusätzlich die Mietkosten von CHF 900.00 und Garagekosten von CHF 100.00 sowie die Krankenkassenprämien von ihm von CHF 352.55 sowie seiner Ehefrau von CHF 478.95 zu berücksichtigen, zudem benötige er ein Auto, um zur Arbeit zu fahren;