Das Betreibungsamt hat in der Beschwerdeantwort seine Schatzung mit einem zugrunde gelegten Preis von CHF 400.--/m2 nachvollziehbar begründet und dargelegt, dass die Stadt B.___ und insbesondere das [...]quartier eine höchstens durchschnittliche Wohnlage aufweisen und der genannte Quadratmeterpreis im Vergleich zu anderen Gebieten in der Schweiz durchaus als realistisch erscheint. Die von der Beschwerdeführerin eingereichten Offerten und die eingereichte Schatzung der C.___ AG vermögen für sich alleine keine Nichtigkeit der Schätzung des Betreibungsamtes zu begründen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Beschwerde nach Art.