ist zudem kein besonders schwerer und leicht erkennbarer Mangel ersichtlich, welcher eine Nichtigkeit nach sich ziehen würde. Das Betreibungsamt hat in der Beschwerdeantwort seine Schatzung mit einem zugrunde gelegten Preis von CHF 400.--/m2 nachvollziehbar begründet und dargelegt, dass die Stadt B.___ und insbesondere das [...]quartier eine höchstens durchschnittliche Wohnlage aufweisen und der genannte Quadratmeterpreis im Vergleich zu anderen Gebieten in der Schweiz durchaus als realistisch erscheint.