Das Betreibungsamt habe keine echte Schätzung der Liegenschaft vorgenommen, sondern sich lediglich darauf beschränkt, die Zahl gemäss Kaufpreisofferte der Stadt B.___ als betreibungsamtliche Schätzung auszugeben. Zu einer Schätzung gehöre, dass der Schätzer (Betreibungsbeamte) die Liegenschaft besichtige, und anhand der Bauten in der Umgebung abschätze, was auf dem Grundstück gebaut werden könne. Eine derartige Begehung habe wohl nie stattgefunden. Die Schätzung sei weniger als ein Drittel eines aktuellen Verkaufspreises. Das Gutachten der C.___ AG bezüglich des Grundstückes vom 9. Januar 2020 enthalte einen Baulandpreis von CHF 3'144'645.00.