Es werde zum Beweis auch auf das Schreiben der Baudirektion der Stadt B.___ vom 4. Oktober 2019 verwiesen. Daraus sei auch ersichtlich, dass diese vom Betreibungsamt ein Schreiben vom 10. Mai 2019 erhalten habe. Es werde beantragt, dass dieses Schreiben des Betreibungsamtes von diesem ediert werde. Die Schuldnerin müsse in dieses Einsicht nehmen können. Die Offerte der Stadt B.___ habe bemerkenswerterweise die Höhe der betreibungsamtlichen Schätzung. Das Betreibungsamt habe keine echte Schätzung der Liegenschaft vorgenommen, sondern sich lediglich darauf beschränkt, die Zahl gemäss Kaufpreisofferte der Stadt B.___ als betreibungsamtliche Schätzung auszugeben.