[...], [...], neu zu schätzen, nicht ein. 3. Am 18. März 2022 reicht die Schuldnerin eine Beschwerdeergänzung ein und stellt ergänzend den Antrag, es müsse in dieser Angelegenheit ein neues, von der Kaufinteressentin Stadt B.___ unabhängiges Betreibungsamt eingesetzt werden. Das BA Grenchen-Bettlach sei von dieser Sache vollumfänglich zu entlassen. 4. Am 30. März 2022 reicht die Schuldnerin eine weitere ergänzende Eingabe ein und führt unter anderem aus, SchKG-Beschwerden seien kostenlos, weshalb der eingeforderte Kostenvorschuss wohl ein Versehen sei.