Dieser Kostenvoranschlag ist zur Wahrung eines fairen Verfahrens gemäss Art. 9 BV uns vorzulegen. - Wir beantragen infolge der Komplexität dieses Verfahrens und der Beweisanträge die wir gestellt haben einen zweiten Schriftwechsel. - Zudem sollen wir die Möglichkeit erhalten, Beweise so vorzulegen, dass die Beschwerdegegner und das BA keine Gelegenheit erhalten, sich an unsere Kaufinteressenten zu wenden, um diese vom Erwerb abzuhalten. - Wir ersuchen die Aufsichtsbehörde dringlich, die aufschiebende Wirkung sofort zu erteilen, damit die Gläubiger nicht genötigt sind, bis zum 24. März 2022 deren Forderungen anzumelden.