es sich zu Gunsten des Beschwerdeführers auswirkt und die pfändbare Quote senkt, wenn eine zu hohe Prämie für die Krankenkasse von [...] in der Existenzminimumsberechnung eingesetzt wird, der Beschwerdeführer und seine Ehefrau in den Verfahren SCBES.2021.34 und 35, die mit Urteil 12. November 2021 abgeschlossen wurden, noch selbst eingeräumt hatten, der Lohn von [...] bei der [...] betrage CHF 100.00, es eine blosse Behauptung ist, dass [...] dort nun keinen Lohn mehr erzielt, es dem Beschwerdeführer freisteht, mit Kontoauszügen oder anderen Belegen das Ausbleiben der bisherigen Lohnzahlungen nachzuweisen und so beim Betreibungsamt eine Revision der Existenzminimumsberechnung zu verlangen,