dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau [...] bereits mit Verfügung vom 19. Juni 2020 angezeigt worden ist, dass ab 1. September 2020 nur noch ein Mietzins inklusive Nebenkosten von CHF 1’500.00 berücksichtigt werde (Verfahren SCBES.2021.34 und 35), das Betreibungsamt nur die Krankenkasse der Tochter in der Existenzminimumsberechnung berücksichtigte und für die Prämien der übrigen Familienmitglieder eine Rückerstattung gegen Quittung vorsah,