Demnach ist der Deutschkurs über den Grundbetrag zu finanzieren. 6. Bezüglich der geltend gemachten Kosten für das Halbtax-Abo ist darauf hinzuweisen, dass in der Existenzminimumberechnung für die Fahrten zum Arbeitsplatz die Kosten eines Zonenabonnements (1-2 Zonen) eingerechnet wurden, was nicht zu beanstanden ist. 7. Insofern die Beschwerdeführerin geltend macht, sie benötige aufgrund des Verschleisses ihrer Arbeitskleidung monatlich zusätzlich CHF 70.00, ist festzuhalten, dass sie diesbezüglich keine Belege vorlegt, die diesen Verschleiss belegen würden.