Sollte die Nebenkostenabrechnung höher ausfallen, kann die Beschwerdeführerin die Differenz gegen Vorweisung der Zahlungsquittung beim Betreibungsamt zurückverlangen. 4. Des Weiteren kann hinsichtlich der geltend gemachten Gesundheitskosten ebenfalls auf die Ausführungen des Betreibungsamtes verwiesen werden. Soweit diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können sie gegen Vorlage der Leistungsabrechnung der Krankenkasse und des Zahlungsbelegs sowie bei entsprechendem Guthaben auf dem Lohnpfändungskonto aus der Lohnpfändungsmasse im maximalen Umfang der gepfändeten Quote zurückerstattet werden.