In betreibungsrechtlicher Hinsicht genügt eine 4-Zimmerwohnung den Ansprüchen einer dreiköpfigen Familie. Gemäss den vom Betreibungsamt eingereichten Auszügen aus den Suchabfragen vom 26. Januar 2022 auf dem Internetportal www.immoscout24.ch sind in einem Umkreis von 10 km von […] genügend 4-Zimmerwohnungen zu einem Mietzins bis CHF 1'400.00 verfügbar, womit der in den angefochtenen Existenzminimumsberechnungen eingerechnete Mietzins nicht zu beanstanden ist. Zudem hat das Betreibungsamt diese Mietzinsherabsetzung bereits am 1. Mai 2019 mit Wirkung per 1. Oktober 2019 verfügt, welche vom Beschwerdeführer nicht angefochten wurde und demnach in Rechtskraft erwachsen ist.