Rodrigo Rodriguez, a.a.O., Art. 66 N 14d). Aus alledem ergibt sich, dass das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer richtigerweise per Rechtshilfe nach dem Haager Übereinkommen zugestellt hat. Bei dieser Zustellung sind die Formvorschriften des Art. 72 SchKG nicht anwendbar. 5. Das Zustellungszeugnis des cour d’appell de Colmar vom 19. Dezember 2021 bescheinigt, dass dem Beschwerdeführer das für ihn bestimmte Exemplar des Zahlungsbefehls persönlich übergeben worden ist (Nous remettons en main propre a A.___ l'exemplaire qui lui est destiné). Dieses Zustellzeugnis gilt als öffentliche Urkunde im Sinne von Art.