Letzteres sei befremdlich, denn das angebliche «Zustellungszeugnis/ Attestation» nenne unter «Ausgefertigt in / am» den 17. Dezember 2021. Genau an der Stelle «Unterschrift der zustellenden Person» müsste beim nicht vorhandenen Exemplar für den Schuldner der entsprechende Stempel der «Gendarmerie Nationale» sowie die Unterschrift des zustellenden französischen Gendarmen sein (und nicht der Amtsstempel des Betreibungsamtes ohne Unterschrift der zustellenden Person wie beim Gläubigerexemplar). 4. Wohnt der Schuldner im Ausland, so erfolgt die Zustellung nach Art.