2. Demzufolge sei die Pfändungsankündigung des Betreibungsamtes Dorneck und Thierstein vom 2. Februar 2022 den angeblichen Zahlungsbefehl Nr. [...] des hiervor genannten Betreibungsamtes beschlagend vollumfänglich aufzuheben. 3. Überdies sei festzustellen, dass die Prosekution des Arrestbefehls Nr. [...] vom 1. Februar 2021 des Richteramtes Dorneck-Thierstein gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung seit über einem Jahr nicht rechtsgenüglich stattgefunden hat, weswegen infolgedessen ebenso festzustellen sei, dass der Arrest am Arrestgegenstand gemäss Arrestbefehl Nr. [...] des Richteramtes Dorneck-Thierstein dahingefallen ist.