1. Es sei festzustellen, dass dem Beschwerdegegner der angebliche Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamtes Dorneck und Thierstein weder am 3. Januar 2022 noch bis zum Datum der vorliegenden Aufsichtsbeschwerde zugestellt worden ist. 2. Demzufolge sei die Pfändungsankündigung des Betreibungsamtes Dorneck und Thierstein vom 2. Februar 2022 den angeblichen Zahlungsbefehl Nr. [...] des hiervor genannten Betreibungsamtes beschlagend vollumfänglich aufzuheben.