__ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 14. Februar 2022 form- und fristgerecht Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und ersuchte um mehr Zeit, bis eine Mietzinsherabsetzung gemacht werde. 3. Das Betreibungsamt stellte in seiner Vernehmlassung vom 18. Februar 2022 Antrag auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 4. Der Beschwerdeführer, dem Gelegenheit zur Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes gegeben wurde, liess sich nicht mehr vernehmen.