I. 1. Mit Schreiben vom 8. und 9. Februar 2022 erhebt A.___ Beschwerde gegen die Berechnung des Existenzminimums des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 3. Februar 2022 und rügt im Wesentlichen und soweit nachvollziehbar, in der Berechnung seien die Sozialabzüge, die Versicherungen, die Buchhaltungskosten, die Kosten für den Computer, die Autokosten sowie Reserven für Arbeitsausfälle nicht berücksichtigt worden. Sodann sei der Grundbetrag für die Tochter nur für fünf Tage pro Woche berechnet worden. Zudem seien die Fahrtkosten in die Schule nach [...] nicht eingerechnet worden. Des Weiteren seien die stundenweisen Helfer zu berücksichtigen.