Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 22. März 2022 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter Kiefer Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: