Vorliegend waren die Rechnungen der [...] erst nach Ablauf der Lohnpfändung fällig und zahlbar, jedenfalls geht aus den vorgelegten Abrechnungen nichts Anderes hervor, soweit nicht gar eine Fälligkeit per 6. März 2022 vermerkt ist. Dies bedeutet, dass das Existenzminimum des Beschwerdeführers während der Dauer der Pfändung bis am 20. Januar 2022 gewährleistet war. Rückerstattungen werden geleistet, damit das Existenzminimum des Schuldners während der Pfändung gewahrt bleibt. Zahlungen, die nach Ablauf des Lohnpfändungsjahres geleistet werden müssen, beeinträchtigen das Existenzminimum während der Dauer der Pfändung nicht.