Ob der kleine Unterhalt letztlich aus dem Grundbetrag oder aus dem Liegenschaftsaufwand zu bestreiten ist, braucht nicht entschieden zu werden. Ein Zuschlag wird für den kleinen Unterhalt so oder so nicht gewährt. 4. Weiter will der Beschwerdeführer eine Rückerstattung der Selbstbehalte nach den Leistungsabrechnungen der [...] für Leistungsbezüge zwischen dem 10. Dezember 2021 und dem 17. Januar 2022 (Beilagen 23 – 27). Das Betreibungsamt ist der Meinung, die eingereichten Rückerstattungen der Selbstbehalte datierten nach Ablauf der Lohnpfändung am 21. Januar 2022, weshalb sie nicht mehr berücksichtigt werden könnten.