Die eingereichte Weiterverrechnung für den kleinen Unterhalt über CHF 47.40 ist vollumfänglich zurückzuerstatten. 4. Die Rückerstattungen der eingereichten Rechnungen der Selbstbehaltskosten der Leistungsbezüge vom 10.12.2021 über CHF 54.25 des [...], vom 13.12.2021 über CHF 52.20 der Arztpraxis Dr. [...], vom 05.01.2022 über CHF 135.75 des [...], vom 17.01.2022 über CHF 329.25 der [...] AG sowie vom 17.01.2022 über CHF 31.05 der Arztpraxis Dr. [...] sind vollumfänglich zurückzuerstatten. 5. Es sei per sofort die aufschiebende Wirkung zu gelten. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.