I. 1. Am 21. Januar 2021 verfügte das Betreibungsamt Olten-Gösgen gegen A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) eine Einkommenspfändung (Pfändungs-Nr. [...]). Ab dem 1. Februar 2022 verlangte der Beschwerdeführer beim Betreibungsamt die Rückerstattung verschiedener Beträge. 2. Gegen die Abweisung seiner Rückerstattungsbegehren erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 11. Februar 2022 Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und stellte die folgenden Anträge: 1. Aufgrund des Ablaufs der Lohnpfändung [...] per 21.01.2022, sind zu viel einkassierte Renten der [...] sowie [...