2. Was die Mietkosten anbelangt, so gab der Schuldner anlässlich des Pfändungsvollzugs an, CHF 300.00 an die Miete zu bezahlen. Nun macht er im vorliegenden Verfahren geltend, er bezahle CHF 600.00, ohne diesbezügliche Belege einzureichen, welche diese Mietzinszahlungen nachweisen würden.