3. Den Ausführungen des Betreibungsamtes kann nicht gefolgt werden. Es sind keine Ersparnisse vorhanden, schon gar nicht in der errechneten Höhe. Wenn man den Solidaritätsbeitrag von CHF 25’000.00 miteinbezieht, müssten nach der Betrachtungsweise des Betreibungsamtes insgesamt CHF 48’333.25 auf dem Konto liegen. Effektiv waren es am 25. Januar 2022 aber nur CHF 8’712.99. Ohne den Solidaritätsbeitrag wäre das Konto im Minus. Das Betreibungsamt geht selbst davon aus, dass es sich bei der Gutschrift der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 6. September 2019 um den von der Beschwerdeführerin erwähnten Solidaritätsbeitrag handelt.