I. 1. Am 31. Januar 2022 pfändete das Betreibungsamt Thal-Gäu vom Guthaben auf dem Privatkonto von A.___ bei der Raiffeisenbank [...] den Betrag von CHF 1’100.00 (inkl. Zinsen und Kosten). 2. Dagegen erhob A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) am 8. Februar 2022 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und bat darum, das Geld in der Höhe von CHF 1’125.00 umgehend wieder auf ihr Konto zu überweisen. 3. Das Betreibungsamt stellte in seiner Vernehmlassung vom 23. Februar 2022 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen.