__ (nachfolgend der Beschwerdeführer) frist- und formgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Darin verlangt er sinngemäss, die Unterhaltsbeiträge von CHF 850.00, die er gemäss Scheidungsurteil vom 11. November 2010 an seine Tochter zu leisten habe, seien in der Existenzminimumsberechnung zu berücksichtigen und sein Existenzminimum sei entsprechend zu erhöhen. 3. Das Betreibungsamt schliesst in seiner Vernehmlassung vom 25. Februar 2021 auf Nichteintreten auf die Beschwerde. 4. Am 5. März 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes ein.