{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-26", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2021-8_2021-04-26.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=146308&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=40&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "ec1218a297ab4b57cfa7ba53b2c4c15d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2021.8"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 26.04.2021 SCBES.2021.8"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berechnung des Existenzminimums"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:18:42", "Checksum": "42d8c18ff5ea2cf1e30b4be5c4817222", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 26.04.2021 SCBES.2021.8\nRegeste:\nBerechnung des Existenzminimums\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 26. April 2021\nEs wirken mit:\nOberrichter Kiefer\nOberrichter Marti\nGerichtsschreiber Schaller\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Berechnung des Existenzminimums\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Am 27. Januar 2021 berechnete das Betreibungsamt Olten-Gösgen das Existenzminimum von A.___ und pfändete den das Existenzminimum von CHF 2’430.00 übersteigenden Betrag. Unter der Position Alimente CHF 850.00 setzte es keinen Betrag in die Berechnung ein und fügte hinzu, diese würden «gegen Vorlage Alimentenurteil und Zahlungsquittungen zurückerstattet. Max. in der Höhe der gepfändeten Quote».\n2. Gegen die Berechnung des Existenzminimums vom 27. Januar 2021 erhob A.___ (nachfolgend der Beschwerdeführer) frist- und formgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Darin verlangt er sinngemäss, die Unterhaltsbeiträge von CHF 850.00, die er gemäss Scheidungsurteil vom 11. November 2010 an seine Tochter zu leisten habe, seien in der Existenzminimumsberechnung zu berücksichtigen und sein Existenzminimum sei entsprechend zu erhöhen.\n3. Das Betreibungsamt schliesst in seiner Vernehmlassung vom 25. Februar 2021 auf Nichteintreten auf die Beschwerde.\n4. Am 5. März 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes ein. Darin bittet er darum, die aktuelle Existenzminimumsberechnung zu revidieren und das Betreibungsamt anzuweisen, die seit letztem Jahr nicht berücksichtigten Unterhaltszahlungen rückwirkend zu überweisen.\n"}