Zur Begründung wird ausgeführt, dem Betreibungsamt fehlten bezüglich des Arbeitswegs jegliche Belege, weshalb der Beschwerdeführer auf den Revisionsweg zu verweisen sei. Das Betreibungsamt werde aber den Anteil der Kosten für den Arbeitsweg definitiv anheben, sofern der Beschwerdeführer entweder die Lohnabrechnung und die Benzinkosten oder die Rechnung und die Zahlungsbestätigung des Monats-GAs einreiche. 3. Mit Stellungnahme vom 10. Januar 2022 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen.