Er erwarte, dass die Kosten für das GA gewährt würden oder ihm erläutert werde, wie die Fahrtkosten von CHF 150.00 berechnet worden seien. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 3. Januar 2022 beantragt das Betreibungsamt, die Beschwerde sei abzuweisen, sofern überhaupt darauf eingetreten werden könne. Zur Begründung wird ausgeführt, dem Betreibungsamt fehlten bezüglich des Arbeitswegs jegliche Belege, weshalb der Beschwerdeführer auf den Revisionsweg zu verweisen sei.