I. 1. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2021 erhebt A.___ als Schuldner Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 30. November 2021. Zur Begründung macht er geltend, er könne den für die Arbeitswegkosten eingerechneten Betrag von CHF 150.00 nicht nachvollziehen. So betrage sein Arbeitsweg von [...] nach [...] 67 km, was monatlich 2'680 km ergebe. Falls man die Fahrkosten einrechnen würde, ergäbe dies ca. CHF 450.00. Bei einer Tageskarte würden sich monatliche Kosten von CHF 720.00 ergeben. Das GA koste CHF 340.00 pro Monat. Er erwarte, dass die Kosten für das GA gewährt würden oder ihm erläutert werde, wie die Fahrtkosten von CHF 150.00 berechnet worden seien.