I. 1. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2021 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Dorneck vom 9. Dezember 2021 und verlangt, die Kosten für den Arbeitsweg inklusive Amortisation seien hinsichtlich der Wegstrecke zwischen [...] und [...] gebührend zu berücksichtigen, dies auch unter Berücksichtigung der Fahrten zwischen den Standorten. So habe das vormals zuständige Betreibungsamt Liestal diesbezüglich CHF 1'200.00 eingerechnet. Zudem sei seine Ehefrau wieder arbeitslos, weshalb die Kosten für die Arbeitssuche zu berücksichtigen seien. Schliesslich sei ihm die stille Lohnpfändung zu gewähren.