Es ist davon auszugehen, dass B.___ die Stellung einer Beraterin einnimmt. Welcher Aufwand für die Erzielung eines Einkommens aus dieser Beratertätigkeit betriebsnotwendig ist, ist offen. Es ist denn auch fraglich, ob für diese Tätigkeit ein Auto, ein Lager oder spezielle Räumlichkeiten erforderlich sind. Selbst wenn die [...]produkte im […]laden ausgestellt werden, wird damit lediglich eine ohnehin vorhandene Infrastruktur mitbenutzt. Dasselbe dürfte für Auto, Räumlichkeiten und Telefon gelten, soweit dafür überhaupt nennenswerte Kosten anfallen, die nicht bereits beim Aufwand für den Laden oder bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten angerechnet sind.