In seiner Vernehmlassung vom 22. Dezember 2021 schloss das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerden, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. 4. Am 22. Februar 2022 (Postaufgabe) nahmen die Beschwerdeführer Stellung zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes.