Schlussendlich bleibt es aber dem jeweiligen Betreibungsamt überlassen, in welcher Form es die Betreibungsregisterauskünfte erteilen will. Mit den vom Betreibungsamt genannten Formen der Einsichtnahme – per Post oder über die Plattform my.so.ch sowie per E-Mail über die Amtsadresse des Betreibungsamtes ba.og@fd.so.ch – liegen grundsätzlich genügend gängige Einsichtsmöglichkeiten vor.