I. 1. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2021 erhebt A.___ als Gläubiger bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde und macht im Wesentlichen geltend, ihm sei bei seinem Besuch am Schalter des Betreibungsamtes Olten-Gösgen am 2. Dezember 2021 um ca. 16.00 Uhr das Einsichtsrecht in die Betreibungsakten des Schuldners B.___ verweigert worden. Er habe sein Einsichtsinteresse mit der Vorlage des Verlustscheins dargetan. Die Mitarbeiter des Betreibungsamtes hätten ihm aber mitgeteilt, dass er keine mündliche Auskunft erhalte und die Einsichtnahme stattdessen auf dem Postweg verlangen solle. Sodann stellt der Beschwerdeführer sinngemäss folgende Rechtsbegehren: