Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 17. Januar 2022 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter Kiefer Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Verweigerung der Einsichtnahme zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: