3. Das Betreibungsamt Thierstein wird angewiesen, nach Vornahme der Abklärungen gemäss Ziffer 2 hiervor gegebenenfalls die Existenzminimumsberechnungen vom 3. Januar 2022 und vom 27. Januar 2022 anzupassen. 4. Das Gesuch um Gewährung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes wird abgewiesen. 5. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.