Ist die regelmässige Bezahlung derartiger Kosten nicht belegt, ist es dem Schuldner grundsätzlich zuzumuten, diese aus den vorhandenen Mitteln vorzuschiessen und sie sich unmittelbar darauf vom Betreibungsamt zurückerstatten zu lassen. 9. Der Beschwerdeführer beantragt die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Advokat André Baur als unentgeltlichen Rechtsbeistand. Zur Begründung bringt er vor, er sei der Situation auf sich alleine gestellt nicht gewachsen gewesen. Da er rechtsunkundig sei, sei eine Vertretung dringend geboten gewesen, zumal er sich aus gesundheitlichen Gründen stationär habe pflegen lassen müssen.