Nach dem Hauptmietvertrag beträgt der Mietzins inklusive Nebenkosten CHF 1’420.00. Ungeklärt ist aber auch, ob der Beschwerdeführer den von ihm behaupteten Mietzins von CHF 1’000.00 tatsächlich bezahlt hat. Denn bei einem Untermietvertrag für eine gemeinsam benutzte Wohnung ist stets ein Missbrauchspotenzial gegeben, insbesondere wenn der Untermieter mehr als die Hälfte des Mietzinses zu bezahlen behauptet. Dies hätte zu weiteren Abklärungen Anlass geben und es hätten Belege für die Bezahlung des Mietzinses einverlangt werden müssen. Nach der Pfändung vom 21. September 2021 sind dem Beschwerdeführer kaum noch Mittel zur vollständigen Bezahlung des Mietzinses zur Verfügung gestanden.