Der Beschwerdeführer hat spätestens mit seinem Schreiben vom 1. Oktober 2021 gestützt auf den Untermietvertrag einen Mietzins von CHF 1’000.00 geltend gemacht. Nicht ersichtlich ist auch, wie das Betreibungsamt den in der Existenzminimumsberechnung eingesetzten Betrag von CHF 692.00 ermittelt hat, zumal es erst mit Mail vom 5. Oktober 2021 den Hauptmietvertrag einverlangt hat. Nach dem Hauptmietvertrag beträgt der Mietzins inklusive Nebenkosten CHF 1’420.00. Ungeklärt ist aber auch, ob der Beschwerdeführer den von ihm behaupteten Mietzins von CHF 1’000.00 tatsächlich bezahlt hat.