II. 1. Im Rechtsbegehren wird zwar die Aufhebung der Existenzminimumsberechnung vom 21. September 2021 verlangt. Wie aus deren Beweissatz 2 hervorgeht, richtet sich die Beschwerde vom 29. November 2021 jedoch gegen die Verfügung vom 16. November 2021. Nur in Bezug auf die letztgenannte Verfügung hält die eingereichte Beschwerde die Beschwerdefrist von 10 Tagen ein. Es ist deshalb vorab die Verfügung vom 16. November 2021 zu überprüfen. Mit dieser wurde das Gesuch um Weiterleitung des Schreibens des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2021 an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs abgewiesen.