Seine Rechtsbegehren lauten wie folgt: 1 In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei die mit Beschwerde vom 01.10.2021 rechtzeitig angefochtene Verfügung vom 21.09.2021 aufzuheben und es sei die pfändbare Quote auf CHF 0.00 zu reduzieren und dem Beschwerdeführer seien allenfalls bereits gepfändete Guthaben umgehend zurückzuerstatten. 2 Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3 Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtpflege mit dem Unterzeichneten als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu gewähren.