Auf dem Schuldnerdoppel ist zudem ersichtlich, dass die beiden darauf enthaltenen Unterschriften der zustellenden Person identisch sind. Damit können keine ernsthaften Zweifel daran bestehen, dass die Schuldnerin, wie von ihr dargelegt, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls umgehend Rechtsvorschlag gegen den gesamten Forderungsbetrag erhoben hat. Dies wurde zudem in der der Schuldnerin von der Post zugestellten Empfangsbestätigung mit dem Vermerk «[...]» bestätigt, worin ebenfalls am 30. September 2021, 11:30 Uhr, «Rechtsvorschlag gesamte Forderung» vermerkt wurde.