Die Post habe sodann später auch schriftlich den geltend gemachten Sachverhalt bestätigt. Dem Sendungsverlauf der Post mit «Vermerk: [...]», welcher der Betreibungsnummer entspreche, könne entnommen werden, dass der Rechtsvorschlag am 30. September 2021 um 11.30 Uhr über die ganze Forderung erhoben und registriert worden sei. Der Rechtsvorschlag sei in der Folge dem Betreibungsamt am 4. Oktober 2021 zugestellt worden. Aus dem Gesagten ergebe sich, dass das Betreibungsamt im vorliegenden Fall die Betreibung nicht hätte fortsetzen dürfen, da der Zahlungsbefehl, der dem in Frage stehenden Betreibungsverfahren zugrunde gelegen habe, nicht rechtskräftig gewesen sei.