Die Beschwerdeführerin habe sogleich Rechtsvorschlag erhoben, was die Postbotin auf dem Zahlungsbefehl und wiederum aus Corona-Schutzmassnahmen für die Beschwerdeführerin verzeichnet und im System erfasst habe. Die Beschwerdeführerin habe alsdann die Pfändungsankündigung erhalten und sich umgehend telefonisch beim Betreibungsamt gemeldet, aber diesbezüglich leider kein Gehör gefunden. Auf Nachfrage der Beschwerdeführerin habe die Post erst mündlich bestätigt, dass Rechtsvorschlag erhoben worden sei. Die Post habe sodann später auch schriftlich den geltend gemachten Sachverhalt bestätigt.