Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Solothurn. Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, am 30. September 2021 habe sie sich zuhause befunden und um ihre Kinder gekümmert, als die Postbotin um 11:30 Uhr bei ihr geklingelt und ihr den Zahlungsbefehl gezeigt habe. Danach habe die Postbotin aus Corona-Schutzmassnahmen den Empfang der Sendung quittiert. Die Beschwerdeführerin habe sogleich Rechtsvorschlag erhoben, was die Postbotin auf dem Zahlungsbefehl und wiederum aus Corona-Schutzmassnahmen für die Beschwerdeführerin verzeichnet und im System erfasst habe.