Dennoch erscheint auch der Bestand dieses neuen Mietvertrages vom 31. Juli 2020 kaum glaubhaft. Wie das Betreibungsamt nachvollziehbar ausgeführt hat, musste der Schuldner damit rechnen, dass die Gläubigerin auch nach dem Konkurs ihre Forderung von CHF 5'631'961.75 weiterhin auf dem betreibungsrechtlichen Weg durchsetzen wird. Dass der Beschwerdeführer unmittelbar nach Abschluss des Konkursverfahrens mit seinen Söhnen einen neuen Mietvertrag zu überhöhten Konditionen abschloss (vgl. Ausführungen des Betreibungsamtes), kann kaum dem Zufall zugeschrieben werden, zumal ein Schuldner die Pflicht hat, die Wohnkosten möglichst tief zu halten.